AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Grundlagen der Zusammenarbeit

ECIS Investigation ist im Bereich Investigation insbesondere auf dem Gebiet der Untersuchung von Verdachtsfällen zu Betrugs- und Eigentumsdelikten in Deutschland und über Kooperationsvereinbarungen mit lizenzierten Partnern im europäischen Ausland tätig.

ECIS Investigation stellt alle klassischen Dienstleistungen im Ermittlungsbereich, insbesondere seine Fachkenntnisse und Kooperationsbeziehungen im Inland und europäischen Ausland. ECIS Investigation verpflichtet sich alle Dienstleistungen und Verhandlungen im Interesse des jeweiligen Kunden fachkompetent, effizient und rechtssicher durchzuführen und über die Ergebnisse ohne unverhältnissmäßigen Zeitverzug zu berichten. Für die schriftliche Dokumentation werden interne standardisierte Vorlagen genutzt. ECIS Investigation entscheidet entsprechend der Auftragserteilung durch den Kunden jeweils im Einzelfall, ob die Hilfe von Kooperationspartnern oder auch Sachverständigen in Anspruch genommen wird.

Die beauftragten Ermittlungen durch Kooperationspartner im Ausland beinhalten je nach Vorgang: Ermittlungen zu Personen, Unternehmen, Sachverhalten, Gegenständen und Dokumenten.

Die konkrete Ziel- und Aufgabenstellungen werden individuell abgesprochen und schriftlich vereinbart. Zu deren Verwirklichung sind Observationsmaßnahmen, verdeckte und offene Befragungen von Personen insbesondere Beteiligten, Zeugen, Geschädigten, Behörden und Anderen durchzuführen.

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in Berichtsform in deutscher Sprache sowie Foto oder Videodokumentationen übermittelt. Erlangte Dokumente und andere Gegenstände (Beweismittel) werden im Original übergeben. Gutachten von Sachverständigen werden separat ausgewiesen.

Soweit im Zusammenhang mit der Beauftragung personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, ist die Beauftragung als Auftragsdatenverarbeitung im Sinne § 11 BDSG zu verstehen.

Die Mitarbeiter von Ecis Investigation und dessen Kooperationspartner sind den Grundsätzen des Anti Bribery Act und den Richtlinien des US Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) verpflichtet.

Auftragsbearbeitung/Organisatorische Grundsätze

ECIS Investigation wird durch den Kunden mit verschiedenen Dienstleistungen schriftlich beauftragt, indem die konkreten Auftragsdaten und Durchführungsrichtlinien zum Ermittlungseinsatz übermittelt werden.

ECIS Investigation analysiert die Auftragsanfrage und prüft das berechtigte Interesse des Auftraggebers. Dem Kunde wird nachfolgend kurzfristig (gegebenenfalls telefonisch) ein schriftliches Angebot mit dem kalkulierten Auftragsaufwand übermittelt. Nach dessen Bestätigung, der Übermittlung und Auswertung der Ausgangsinformationen plant ECIS den operativen Einsatz.

Ist eine Beauftragung von Kooperationspartnern erforderlich wird dem jeweiligen Partner ein Einzelbeauftragungsformular, welches Bestandteil der Kooperationsvereinbarung mit dem Partner ist, mit den für den Auftrag wesentlichen Informationen zum Vorgang übermittelt.

1. Gegenstand der Untersuchung/Aufgaben und Zielstellung
2. Umfang und Dauer des Auftrages
3. Sonstige Besonderheiten zum Vorgang
4. Kommunikationsabläufe zwischen ECIS und Partner

Erfolgt im Sonderfall eine Beauftragung telefonisch wird das Formblatt in schriftlicher Form kurzfristig nachgereicht.

ECIS bestätigt zeitnah den Auftragseingang und das kalkulierte Budget.

Während der Auftragsdurchführung wird durch ECIS Investigation periodisch oder nach Beendigung des Einsatzes ein schriftlicher Bericht laut Vorlage übermittelt. Zwischenergebnisse werden gegebenenfalls telefonisch oder per Mail übermittelt.

Ist im Ablauf der Durchführung des Auftrages eine zeitliche Verzögerung der Bearbeitung durch unvorhersehbare Einflüsse gegeben wird der Kunde davon in Kenntnis zu setzen.

Nach Beendigung des Auftrages erfolgt kurzfristig eine konkrete nachvollziehbare Abrechnung der Ermittlungsleistungen.

Die Abschlussrechnung ist in der Regel innerhalb eines Zahlungszieles von 30 Tagen ab Rechnungsstellung fällig. Sind mit der Beauftragung externe Auslagen notwendig, die mehr als 200,00 € betragen, kann ein Auslagenvorschuss verlangt werden.

Die Kommunikation zwischen ECIS Investigation und dem Geschäftspartnern erfolgt ausschließlich über autorisierte Personen.

Alle eingesetzten Mitarbeiter und Kooperationspartner verfügen über langjährige Erfahrungen im Polizeidienst, Zoll oder anderen Sicherheitsdiensten der jeweiligen Länder. Diese verfügen über erforderliche Genehmigungen und Lizenzen, umfassende Rechts- und Fachkenntnisse im Einsatzgebiet und langjährige Verbindungen zu öffentlichen Behörden.

Vereinbarungen/Haftung

ECIS Investigation strebt eine langjährige kooperative Zusammenarbeit mit seinen Kunden an. Insbesondere der Aufbau und die Gestaltung von Geschäftsbeziehungen im Ausland erfordern eine kontinuierliche vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den ausländischen Kollegen.

Um diese Beziehungen aufrecht zu erhalten und die Qualität der Ermittlungsleistungen zu gewährleisten ist ECIS Investigation an einer vertraglichen Rahmenvereinbarung mit seinen Kunden interessiert, da nur auf dieser Grundlage eine rechtlich fundierte langfristige Zusammenarbeit innerhalb Europas möglich ist.

Diese Vereinbarungen können jederzeit bei Rechtsverstößen oder schwerwiegenden Vorkommnissen die unmittelbar Auswirkungen auf Geschäftsbeziehungen haben beendet werden. Nach Beendigung einer vorherigen Vereinbarung erlöschen die Leistungspflichten. Die Pflichten zum Datenschutz und der Geheimhaltung bleiben jedoch erhalten.

Grundsätzlich haftet ECIS Investigation nicht für Informationen die aus nicht gesicherten Quellen stammen oder durch Dritte ohne belegbare Dokumente übermittelt werden. Auf diese Informationen wird im jeweiligen Ermittlungsbericht besonders hingewiesen.